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Gesetzliche Neuerungen bei Dachbodentreppen

Produkte die gemäß den vorherigen Ausgaben der ÖNORM B3850 T30 geprüft und klassifiziert worden sind, dürfen nicht mehr als feuerhemmend bezeichnet werden und dürfen ab 3. Mai 2010 nicht mehr als feuerhemmender Abschluss eingebaut werden.

 Laut Baustoffliste ÖA Punkt.14.1.1.(= Gesetz) kann der Feuerwiderstand nur mehr unter Verwendung europäischer Prüfmethoden

Ö NORMEN 1363-1 und Ö NORM 1634-1 nachgewiesen werden.

Die Prüfung erfolgt dabei in einer Holzdecke sowie als 2. Prüfung in einer Betondecke.

Die neue Feuerschutzbezeichnung ab 3. Mai 2010 muss als EI230 gekennzeichnet sein.

Wippro hat diese Prüfungen bereits im Jahre 2008 durchgeführt und somit gewährleistet, dass im Handel mit einer Übergangsfrist von 6 Monaten zum Stichtag 3.Mai 2010 nur mehr Treppen mit neuer gesetzlichen Klassifizierung ausgeliefert werden.

 

Wir legen Ihnen dabei gerne die Prüfberichte sowie neue Zertifizierungsnummern unsererWippro-StammtypenGM 4 – Eurostep und GM 4 – Isotec Luxe vor!

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